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Nachricht vom 26.11.2020
Wirtschaft
Registrierungspflicht: Frist für Energieerzeuger und -speicher läuft ab
Betreiber von Anlagen, die Energie erzeugen oder speichern, müssen diese im Marktstammdatenregister anmelden. Daran erinnern die Stadtwerke Neuwied (SWN). Ob Photovoltaik, Batteriespeicher, Notstromaggregate oder Kraft-Wärme-Kopplung: Sie müssen registriert werden – und die Fristen dafür laufen demnächst ab.
Neuwied. Das Register soll den Leitungsausbau auf ein Minimum beschränken. Es löst Verzeichnisse wie das PV- oder andere Meldeportale ab. Wichtig: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet die SWN als Netzbetreiber dazu, von den Anlagenbetreibern bei nicht fristgerechter Meldung 20 Prozent der gesetzlichen Förderungen einzubehalten. Das kann für die Betreiber teuer werden.

Wer mit Strom erzeugt und die Anlage vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen hat, muss diese bis Ende Januar 2021 registrieren. Erfolgte die Inbetriebnahme nach dem 31. Januar 2019, dann müssen sich Betreiber spätestens einen Monat danach im Register einschreiben.

Für Stromspeicher gilt, dass sie bis zum 31. Januar 2021 registriert sein müssen, wenn sie vor dem 31. Dezember 2020 in Betrieb gingen. Ab 2021 gilt eine einmonatige Frist nach Inbetriebnahme.

Tipp der SWN: Wer unsicher ist, sollte nachschauen, ob eine Registrierungsbestätigung im Webportal zum Download bereitsteht. Falls nicht, dann ist die Registrierung nicht vollständig. Bei Fragen helfen Daniel Buschle (02631/85-2238) und Philipp Dott (02631/85-2221). Weitere Infos unter www.marktstammdatenregister.de.
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