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Nachricht vom 09.12.2020 |
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Region |
Erneuter Rekordanstieg, drei Todesfälle und Inzidenzwert bei 205,7 |
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Der Kreis Neuwied verzeichnet am zweiten Tag in Folge einen neuen Rekordanstieg in Sachen Corona. Am heutigen Donnerstag (10. Dezember) wurden 92 neue Positivfälle sowie drei weitere Todesfälle (zwei Personen aus der Stadt Neuwied und eine Person aus der VG Asbach) registriert. Am stärksten betroffen ist die Stadt Neuwied und die VG Linz |
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Neuwied. Die Summe aller Positivfälle steigt auf 2.462 an. Aktuell sind 516 infizierte Personen in Quarantäne. Derzeit gibt es in mehreren Senioreneinrichtungen Infektionsgeschehen. Grundsätzlich liegt jedoch ein sehr flächendeckendes Infektionsgeschehen im Landkreis vor. Wie Pressesprecher Tim Wessel ergänzt, sind zum Teil ganze Familien betroffen, die die Zahlen weiter nach oben treiben.
Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz bei 205,7. Damit liegt der Kreis Neuwied weiterhin in der Warnstufe „rot“ und gilt als Risikogebiet.
Nachdem der Inzidenzwert über 200 gestiegen ist, wird die Taskforce, an der auch das Land beteiligt ist, kurzfristig tagen. Was dort beschlossen wird, ist noch völlig offen. Am Sonntag stimmt sich auch die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten des Landes ab. Klar ist, es wird weitere Einschränkungen geben.
Summe aller Positivfälle im Kreis Neuwied
Stadt Neuwied 1.060 (+43)
VG Asbach 287 (+10)
VG Bad Hönningen 156 (+3)
VG Dierdorf 72 (+3)
VG Linz 288 (+22)
VG Puderbach 92 (+1)
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 342 (+6)
VG Unkel 165 (+4)
Gesamtfälle: 2.462 (+92)
Aktuell sind 438 infizierte Personen in Quarantäne
Stadt Neuwied 220
VG Asbach 57
VG Bad Hönningen 23
VG Dierdorf 13
VG Linz 104
VG Puderbach 21
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 55
VG Unkel 23
Gesamtfälle: 516
„Nur gemeinsam und wenn sich alle an die geltenden Regeln halten, wird die Entwicklung wieder abflachen,“ mahnt Landrat Hallerbach an. Beachten Sie außerdem die neuen Regelungen zur Quarantäne. Demnach besteht die sofortige Pflicht zur häuslichen Absonderung für folgende Personenkreise:
- Positiv getestete Personen
- Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person
- Kontaktpersonen der Kategorie I
- Personen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster
- Covid 19-Krankheitsverdächtige
Das Gesundheitsamt fordert nicht noch einmal gesondert zur häuslichen Absonderung auf! Weitere Infos zu den neuen Quarantäne Regelungen finden Sie auf der Seite von Rheinland-Pfalz.
woti
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