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Nachricht vom 26.12.2020 |
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Region |
Welche Corona-Regeln gelten an Silvester? |
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Viele fragen sich, was darf ich an Silvester unternehmen? In welchem Rahmen darf das neue Jahr begrüßt werden? Was ist mit Feuerwerk? Viele Fragen, wir geben Antworten. |
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Region. Für die zurückliegenden Weihnachtsfeiertage gab es Ausnahmen von den strengen Kontaktbeschränkungen, die bereits seit dem 16. Dezember gelten. An Silvester ist dies nicht der Fall. Hier gilt: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern im privaten Raum zu verzichten.
Feuerwerk und Böller
An Silvester und am Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Jederweder Verkauf oder Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen und Feuerwerk ist verboten. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten, falls noch Feuerwerk vom letzten Jahr übriggeblieben ist. Eine ganz schlechte Idee ist, Feuerwerk selbst herzustellen.
Alkohol in der Öffentlichkeit
Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Das übliche Anstoßen mit Familie, Bekannten oder Nachbarn vor der Haustür auf das neue Jahr geht dieses Jahr also leider nicht.
Restaurants und Bars bleiben geschlossen
Die Gastronomie ist in unserer Region seit dem 2. November geschlossen. Erlaubt ist jedoch die Abholung von Speisen. Etliche Restaurants und Partyservices bieten spezielle Silvestermenüs auf Vorbestellung an. Fragen Sie bei Ihrem Lieblingsrestaurant nach.
Ausgangssperren
In den Kreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald gibt es keine Ausgangssperren. Im benachbarten Nordrhein-Westfalen oder Hessen gibt es teils Ausgangssperren. Auch in einigen großen Städten in Rheinland-Pfalz. Informieren Sie sich, wenn Sie vorhaben zu verreisen.
Darf man an Silvester verreisen?
Theoretisch darf man an Silvester verreisen. Es gibt weder ein Reiseverbot innerhalb Deutschlands noch ins Ausland. Für viele Länder gelten aufgrund der Corona-Pandemie jedoch Reisewarnungen. Außerdem rät die Bundesregierung von nicht notwendigen Reisen ab. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Wie werden die Beschränkungen kontrolliert?
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer meinte, dass es nicht möglich sei, alles zu kontrollieren, dies ist ausgeschlossen. "Wenn wir neue Regeln machen für Silvester, dann ist das der Appell an die Menschen, sich daran zu halten und das ernst zu nehmen", sagte sie bei Bekanntgabe der neuen Verordnung.
Eine erste Änderungsverordnung zur 14. CoBelVO ist in Kraft. Hier finden Sie den Verordnungstext und die Auslegungshilfe. Was sich geändert hat, können Sie hier nachlesen.
woti
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Nachricht vom 26.12.2020 |
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