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Nachricht vom 29.12.2020 |
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Region |
Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer |
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Aus gegebenem Anlass möchte die Verwaltung alle Hundebesitzer im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Hönningen darauf hinweisen, dass in den nächsten Monaten verstärkt Kontrollen, hinsichtlich der Haltung von nicht zur Hundesteuer angemeldeten Hunden durchgeführt werden. |
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Bad Hönningen. Nach § 10 Abs. 1 der jeweiligen Hundesteuersatzung hat jeder, der einen Hund hält, ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Verstöße gegen die Anzeigepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Falls Sie ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, sollten Sie dieses bei der Verbands - oder der jeweiligen Gemeindeverwaltung schnellstens nachholen. Anmeldeformulare können auch telefonisch unter Telefon 72-82 oder 72-83 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen - Steueramt - angefordert werden.
PM Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen
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Nachricht vom 29.12.2020 |
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