NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 08.01.2021 |
|
Region |
Schulen: Wie geht es nach dem 15. Januar weiter? |
|
Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz hat sich in einer Pressemitteilung darüber geäußert, wie es mit den Schulen und dem Unterricht weitergeht. Nachstehend der Überblick. |
|
Region. Im Zeitraum bis zum 15. Januar 2021 bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schüler. Gleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und Schülern, die besondere Unterstützung brauchen oder die zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen. Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung gilt die Notbetreuung einschließlich der Werkstufe.
Zeitraum vom 18. Januar bis 22. Januar 2021
Die oben beschriebenen Maßnahmen werden um eine Woche verlängert, das heißt der Fernunterricht wird für alle Schüler fortgesetzt. Weiterhin gilt, dass die Schulen das Angebot für die Betreuung von Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 und für alle, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, vorhalten. Ebenso gilt dies für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.
Für Abschlussklassen besteht die Option, diese ein bis zweimal in dieser Woche in Präsenz in Gruppen zu beschulen, bei denen - beispielsweise durch Teilung - ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist. Für die wenigen Auszubildenden an Berufsschulen, die im Februar 2021 Kammerabschlussprüfungen ablegen, findet Wechsel- oder reiner Präsenzunterricht unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln statt.
Zeitraum vom 25. Januar bis 29. Januar 2021
Wechselunterricht bei Aufhebung der Präsenzpflicht für die Schüler der Grundschule der 5. und 6. Klasse an weiterführenden Schulen der Primarstufen sowie der 5. und 6. Klasse an den Förderschulen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung.
Für alle anderen Klassen- und Jahrgangsstufen soll weiterhin Fernunterricht stattfinden.
Darüber hinaus können die Schüler der Abschlussklassen und der Auszubildenden mit bevorstehenden Prüfungen optional in Gruppen, bei denen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter gewährleistet ist, in Präsenz beschult werden.
Von diesen Regelungen unabhängig finden an den Gymnasien (G9) und Integrierten Gesamtschulen die schriftlichen Abiturprüfungen zu den vorgesehenen Terminen unter den bereits kommunizierten besonderen Hygieneauflagen statt.
Ausblick auf die Maßnahmen ab 1. Februar 2021
In Abhängigkeit von dann vorhandenen Infektionsgeschehen soll der Stufenplan der Kultusministerkonferenz Anwendung finden: Die Klassenstufen 1 bis 6 sollen im Präsenzunterricht beschult werden. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler findet in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Wechselunterricht statt. Sonderregelungen für Abschlussklassen bleiben weiterhin möglich.
|
|
Nachricht vom 08.01.2021 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|