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Nachricht vom 11.01.2021 |
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Politik |
Briefwahlantrag: Wahlbenachrichtigung abwarten |
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Das Büro des Landeswahlleiters hat bereits darauf hingewiesen, dass Anträge auf Briefwahl gestellt werden können. Die Stadtverwaltung Neuwied ergänzt, dass die kontaktlose Nutzung der Briefwahl vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie die sicherste Art der Teilnahme an der Landtagswahl darstellt. |
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Neuwied. In diesem Zusammenhang bittet die Verwaltung allerdings darum, zunächst die Wahlbenachrichtigung abzuwarten, um dann aktiv zu werden. Anträge können nach aktuellem Stand erst nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung bearbeitet werden, wenn auch die entsprechenden Wahlunterlagen gedruckt sind.
Die Wahlbenachrichtigung wird Anfang Februar zugestellt und erhält sowohl einen Vordruck für die Beantragung der Briefwahl auf der Rückseite als auch einen aufgedruckten QR-Code, der zur Online-Beantragung führt. Ab dem Zeitpunkt wird es auch auf der Homepage der Stadtverwaltung die Möglichkeit geben, die Briefwahl online zu beantragen – unter https://www.neuwied.de/briefwahl.html. So kann die Briefwahl sicher und zudem kontaktlos genutzt werden. Das Stellen von Anträgen per Telefon ist nicht möglich.
Für Personen, die Hilfe bei der Beantragung und Nutzung der Briefwahl benötigen, richtet die Stadt Neuwied ihr Briefwahlbüro ab dem 8. Februar im Haus für Jugend und Soziales, Amalie-Raiffeisen-Saal, Heddesdorfer Straße 33, 56564 Neuwied ein. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Betrieb des Briefwahlbüros aufgrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie anhand eines Sicherheits- und Hygienekonzepts erfolgt und es daher zu Wartezeiten kommen kann. |
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Nachricht vom 11.01.2021 |
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