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Nachricht vom 19.01.2021 |
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Region |
Verlängerung Lockdown: Beschlüsse für Rheinland-Pfalz |
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Nachdem sich die Beratungen zwischen Bund und Ländern sehr lange in dem Punkt Kitas und Schulen hingezogen haben, ist die Ministerpräsidentin erst am heutigen Mittwoch (20. Januar) vor die Kameras getreten, um die Corona-Beschlüsse insbesondere im Bereich der Schulen zu erläutern.
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Region. In Bezug auf die gestern beschlossenen Maßnahmen, über die wir bereits berichtet haben, ist die Ministerpräsidentin in der Pressekonferenz nur kurz eingegangen.
Ausführliches Thema waren die Kitas und Schulen. Bis 14. Februar werden grundsätzlich die bisherigen Maßnahmen bei den Schulen verlängert und die Schulpflicht wird weiter ausgesetzt. Ab 1. Februar ist für die Klassen eins bis vier Wechselunterricht vorgesehen. „Kein Kind soll zum Verlierer der Pandemie werden“, sagte Malu Dreyer.
Die Ansteckungszahlen sind in Rheinland-Pfalz gesunken. Der aktuelle Inzidenzwert des Landes liegt bei 100,4. „Die Zahlen gehen nach unten. Sorgen machen uns die Auswirkungen der Mutationen. Wir müssen da Vorsorge treffen, da noch zu wenig bekannt ist. Dies ist mit ein Grund, warum wir die Maßnahmen beschlossen haben“, erklärte Malu Dreyer.
Die Maskenplicht im ÖPNV und beim Einkaufen wird umgesetzt. Erforderlich sind medizinische Masken oder FFP2-Masken. Die Rechtsverordnung zu den gefassten Beschlüssen wird am Freitag (22. Januar) im Kabinett verabschiedet und am Montag tritt die Verordnung dann in Kraft.
Professor Dr. med. Fred Zepp, Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin, Leitung AG Immunologie & Infektiologie war mit in der Pressekonferenz und erläuterte: „Das durchschnittliche Gewicht von Kindern hat während der Pandemie zugenommen und auch depressive Stimmungen sind angestiegen. Die Maßnahmen des Bundes und des Landes müssen abgewogen vorgenommen werden. In Rheinland-Pfalz werden die Maßnahmen aus meiner Sicht mit Augenmaß umgesetzt. Die Kinder sind nicht die Treiber der Pandemie, da sie seltener erkranken und wenn dann nicht so schwer. Sie geben dadurch die Infektion seltener weiter.“
Dr. Stefanie Hubig erläuterte, dass die Kitas weiter im eingeschränkten Regelbetrieb laufen, das heißt Eltern die Betreuungsbedarf haben, können ihre Kinder in die Kita schicken. Neuerungen gibt es beim Kinderkrankengeld: 10 Tage zusätzliches Krankengeld für Eltern und 20 Tage für Alleinerziehende. Das Geld kann in Anspruch genommen werden, wenn die Kinder nicht in die Kita gehen können.
Das weitere Vorgehen für die Schulen wird im Februar besprochen. Auch die Kleinen sollen Masken tragen, mit vielen Maskenpausen, zum Beispiel bei Stillarbeit. Die Ausgestaltung soll vor Ort sehr flexibel erfolgen. Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen. Für Abschlussklassen gibt es Präsensunterricht, der vor Ort ausgestaltet wird.
Ab 1. März gibt es eine landesweite Kooperation mit den VHS. Dort wird dann in Kleingruppen Förderung in Deutsch und Mathematik angeboten.
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Nachricht vom 19.01.2021 |
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