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Nachricht vom 22.01.2021
Region
Inzidenzwert im Kreis Neuwied steigt vierten Tag in Folge
Das Gesundheitsamt Neuwied hat am heutigen Samstag, den 23. Januar weiter 44 Neuinfektionen an das Land gemeldet. Der Inzidenzwert liegt laut Landesberechnungen aktuell bei 109,4. Ab kommenden Montag gelten verschärfte Regeln.
Neuwied. Nachfolgende Regelungen treten ab Montag, dem 25. Januar in Kraft, wie die Kreisverwaltung Neuwied aktuell bekannt gibt.

Verschärfte Maskenpflicht
An folgenden Orten ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen:
- im Einzelhandel
- in Wartesituationen beim Einzelhandel
- im unmittelbaren Umfeld und auf Parkplätzen von Einzelhandelseinrichtungen
- bei Verkaufsständen auf Wochenmärkten
- Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen, Poststellen
- Reinigungen, Waschsalons
- Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
- Großhandel
- im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie Taxi- und Mietwagenverkehr
- in Gottesdiensten und Versammlungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften
- beim Fahrschulunterricht
- bei Publikumsverkehr in Ämtern, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen
- bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten der genannten Einrichtungen.

Regelungen zum Homeoffice
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine bis zum 15. März 2021 befristete Verordnung erlassen. Danach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Es geht die Bitte an die Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.

Schulen
An allen Schulen in Rheinland-Pfalz bleibt die Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021 weiter aufgehoben. Die Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag im Fernunterricht durch ein pädagogisches Angebot, das auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen werden kann. Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen zum Beispiel in der dualen Ausbildung finden statt.

Zum 1. Februar 2021 sollen die Grundschulen in geteilten Klassen im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Es findet eine Notbetreuung statt.

Wie lange gelten die Regelungen?
Die Änderung der 15. CoBeLVO tritt am 25. Januar 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Geltung ist bis zum 14. Februar 2021 befristet.

Die 15. CoBeLVO finden Sie hier.

Hier geht es zu den Auslegungshilfen.

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