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Nachricht vom 27.01.2021 |
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Region |
Inzidenzwert wieder auf dem Weg nach oben |
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Im Kreis Neuwied wurden am Donnerstag (28. Januar) 45 neue Positivfälle sowie ein weiterer Todesfall in Neuwied registriert. Die Summe aller Positivfälle steigt auf 4.599 an. Aktuell sind 359 infizierte Personen in Quarantäne. |
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Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung durch das Landesuntersuchungsamt RLP bei 134,6. Er ist damit der dritthöchste in Wert in Rheinland-Pfalz. Dagegen hat der Nachbarkreis Altenkirchen den niedrigsten Wert.
Im Impfzentrum Oberhonnefeld sind heute 90 Zweitimpfungen durchgeführt worden.
Die 45 neuen Fälle verteilen sich wie folgt:
Stadt Neuwied: +23
VG Asbach: +14
VG Bad Hönningen: +3
VG Dierdorf: +0
VG Linz: +0
VG Puderbach: +1
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: +3
VG Unkel: +1
Informationen zur Kita
Die aktuellen Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz bringen in vielen Lebensbereichen noch einmal weitergehende Einschränkungen und Verschärfungen mit sich. Nicht so für die Kitas. Dort findet schon seit dem 16. Dezember 2020 der sogenannte "Regelbetrieb bei dringendem Bedarf" statt.
Das heißt: Eltern sollen – wenn möglich – die Betreuung ihrer Kinder zu Hause sicherstellen. Für Kinder, deren Eltern dies nicht ermöglichen können und für die eine Betreuung in der Kita unbedingt erforderlich ist, bleibt die Kita auch weiterhin geöffnet. Immerhin rund ein Drittel aller angemeldeten Kita-Kinder hat dieses Angebot in der vergangenen Woche genutzt.
„Einmal mehr beweisen Kita-Fachkräfte, wie „systemrelevant“ sie sind. Ihr tagtäglicher Einsatz und ihr unermüdliches Engagement sind unverzichtbar - für Kinder, Eltern und uns alle. Dankeschön dafür“, sagt Landrat Achim Hallerbach.
Rund ein Drittel aller Kita-Kinder in der Kita bedeutet aber auch, dass zwei von drei Kita-Kindern von ihren Eltern zuhause betreut werden. Viele sind inzwischen im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung geübt. Zu ihrer Unterstützung wurden die Regelungen zum Kinderkrankengeld erweitert (pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage beziehungsweise 40 Tage für Alleinerziehende). In Anspruch nehmen können Sie das Kinderkrankengeld auch dann, wenn das Kind aufgrund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht. Anträge für das Kinderkrankengeld können bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Die Kindertagesstätte kann bei Bedarf eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
„Und es gibt noch eine gute Nachricht für Eltern: Die Krippenbeiträge für Kinder unter zwei Jahren werden in unserem Kreisjugendamtsbezirk erneut ausgesetzt - diesmal für Januar und Februar 2021. Das hat unser Kreisvorstand jetzt per Eilentscheidung festgelegt. Wenn Sie also für Ihr Kind Im Januar oder Februar 2021 den Krippenplatz nicht in Anspruch nehmen, zahlen Sie auch keinen Krippenbeitrag. Den übernimmt in diesem Fall der Landkreis“ teilt Achim Hallerbach mit.
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Nachricht vom 27.01.2021 |
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