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Nachricht vom 27.02.2021
Region
Polizei Linz sucht zu drei Straftaten Zeugen
Die Pressemeldung der Polizeiinspektion Linz vom Wochenende 26. bis 28. Februar berichtet von Sachbeschädigungen, Diebstahl und Maskenverweigerer.
Sachbeschädigung an Wahlplakaten
Bad Hönningen.
Am Freitag, den 26. Februar, kam es in Bad Hönningen gleich zwei Mal zu Sachbeschädigungen an Wahlplakaten. Sowohl bei der Tat zwischen 16 und 17 Uhr, als auch bei der um 20:49 Uhr gemeldeten Tat wurde jeweils ein Wahlplakat angezündet. Beide Plakate für die stattfindende Landtagswahl waren in der Rheinallee an Laternenmasten angebracht. Einer ersten Überprüfung zufolge entstand an den Masten kein Schaden.

Sachbeschädigung an Wahlplakaten II
Unkel.
Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit fiel den eingesetzten Polizeibeamten am 28. Februar ein beschädigtes Wahlplakat in der Siebengebirgsstraße in Unkel auf. Auf dem Plakat war mit oranger Farbe der Schriftzug "Diktatur" aufgebracht worden. Außerdem wurde dem abgebildeten Politiker durch den/die Täter ein Mund-Nasen-Schutz gemalt. Eine entsprechende Strafanzeige wurde auf der Dienststelle erfasst.

Diebstahl von Portemonnaie
Unkel.
Die Geschädigte war am 27. Februar gegen 15:30 Uhr im Aldi-Markt in Unkel einkaufen. Als sie das Geschäft nach dem Bezahlen ihrer Einkäufe verließ, steckte sie ihre Geldbörse in ihre Jackentasche. Nachdem die Zeugin ihre Einkäufe eingepackt hatte, fiel ihr das Fehlen des Portemonnaies auf. Zum Tatzeitpunkt hatte die Geschädigte eine Berührung wahrgenommen, die sie zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht zuordnen konnte. Zeugen werden in den vorgenannten Fällen gebeten sich bei der Polizeiinspektion Linz unter der Telefonnummer 02644 9430 oder unter pilinz@polizei.rlp.de zu melden.

Maskenverweigerer- Ordnungswidrigkeiten-Anzeige
Unkel.
Am Freitag, den 26. Februar wurden der Polizeiinspektion Linz um 18:24 Uhr zwei sogenannte Maskenverweigerer in einem Lebensmittelgeschäft in Unkel gemeldet. Gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gaben die Personen an, im Besitz eines ärztlichen Attests zu sein. Dieses konnten oder wollten die Betroffenen jedoch nicht vorzeigen. Die Personen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die aktuelle Coronabekämpfungs-Verordnung.

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