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Nachricht vom 28.02.2021 |
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Region |
Umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen bei bevorstehender Wahl |
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Bei der Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gelten besondere Hygienemaßnahmen für die Wahlräume in der Verbandsgemeinde Unkel. |
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Unkel. Die Grundlage ist die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und die Handlungsempfehlungen des Landeswahlleiters im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Hygienemaßnahmen im Wahlraum
In der Verbandsgemeinde Unkel sind insgesamt 13 Stimmbezirke gebildet worden, die sich auf die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach sowie die Stadt Unkel aufteilen. Für jeden Stimmbezirk ist ein eigener Wahlraum bestimmt worden, der in den Wahlbenachrichtigungen und in der Wahlbekanntmachung aufgeführt ist.
Umsetzung der Hygienemaßnahmen im Einzelnen
Zugang zum Wahlraum und Außenbereich
1. Der Zugang zum Wahlraum erfolgt, sofern baulich möglich, über einen separaten Ein- und Ausgang. Ist dies räumlich nicht möglich wird eine Einbahnregelung vorgegeben, so dass Kontakte zwischen den Wählerinnen und Wählern vermieden werden.
2. Eine eigens dafür eingesetzte Person regelt den Zutritt zum Wahlgebäude so, dass sich grundsätzlich nur so viele Wählerinnen und Wähler gleichzeitig im Wahlraum aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind.
3. Vor Betreten des Wahlraumes müssen sich alle Personen die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung.
4. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht, –OP-Maske- oder Standard KN 95/N 95 oder FFP 2 Masken). Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch die vorstehend erwähnte Person kontrolliert.
Wahlraum Innenbereich
1. Die Zahl der im Wahlraum gleichzeitig anwesenden Wahlvorstandsmitglieder wird auf die Mindestzahl nach der Landeswahlordnung reduziert.
2. Für die Wahlvorstandsmitglieder sind fest zugewiesene Plätze eingerichtet. Wahlbeobachter haben im Wahlraum ebenfalls fest zugewiesene Bereiche.
3. Der Schutz der Wahlvorstandsmitglieder, die unmittelbaren Kontakt zu den Wählerinnen und Wählern haben, ist zusätzlich durch Spuckschutzwände gewährleistet. Außerdem stehen für die Wahlvorstandsmitglieder Schutzhandschuhe, FFP 2 Masken und Schnelltests zur Verfügung.
4. Auch im Wahlraum besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
5. Die Anzahl der Wahlkabinen richtet sich nach der Fläche des Wahlraumes.
6. Abstandsmarkierungen zeigen die Laufrichtung an.
7. Die Räumlichkeiten sind alle 15 Minuten zu belüften.
8. Nach jeder Stimmabgabe werden die Tische und die Bereiche der Wahlkabinen desinfiziert.
9. Es wird jeder Wählerin/jedem Wähler mit dem Stimmzettel ein Schreibstift ausgehändigt, der anschließend mitgenommen werden kann oder der anschließend entsorgt wird. Die Wählerin/Der Wähler kann einen eigenen mitgebrachten Schreibstift verwenden.
Wer nicht in ein Wahllokal gehen möchte, kann noch eine Briefwahl beantragen
Auch in dieser sehr schwierigen Zeit wird die Wahl sowohl als Urnen- als auch als Briefwahl durchgeführt. Dennoch ist für diese Wahl die Briefwahl die besonders geeignete Form an der Wahl teilzunehmen. Die Briefwahl ist sicher, unkompliziert und eine einfache Möglichkeit ohne persönliche Kontakte und ohne die Wohnung zu verlassen, das Wahlrecht auszuüben. Die Briefwahl bietet die Möglichkeit, zeitlich flexibel die Stimmen abzugeben und damit das Recht auf demokratische Mitbestimmung zu nutzen.
Sie können die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel beantragen.
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Nachricht vom 28.02.2021 |
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