NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 10.03.2021 |
|
Wirtschaft |
Was tun bei untergeschobenen Strom- oder Gasverträgen? |
|
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unerwünschten Anrufen durch Energieversorger: Die Anruferinnen und Anrufer bieten am Telefon vermeintlich günstige Strom- und Gasverträge an. Oftmals geschieht der Anruf zudem ohne Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher. |
|
Koblenz. Das ist zwar unzulässig, doch Vorsicht: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind möglicherweise auch ohne schriftliche Bestätigung gültig.
Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagt: „Diese Masche ist nicht nur ärgerlich, sondern auch wettbewerbswidrig. Immer wieder fragen überrumpelte Menschen bei uns nach, was sie bei ungewollten oder übereilt abgeschlossenen Verträgen tun können.“ Die einfachste Lösung ist ein unverzüglicher Widerruf des Vertrages, so die Verbraucherzentrale.
„Die Verbraucherzentralen setzen derzeit große Hoffnung darauf, dass durch das im Bundestag noch in der Abstimmung befindliche „Faire Verbraucherverträge-Gesetz“ diesen Maschen ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben wird,“ ergänzt Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bis dahin ist aber weiterhin Vorsicht geboten.
Je nachdem, was genau Inhalt des Telefonates war, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zu reagieren. Die Verbraucherzentrale bietet Musterschreiben für verschiedene Situationen an. Eine telefonische Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600. Termine für eine umfassende individuelle Rückruf-Beratung können unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp vereinbart werden.
Umfangreiche Informationen finden sich zudem auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/energievertraege.
Weitere Beratungsangebote der Verbraucherzentrale
Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers kostet 5 Euro. Die Beratung findet derzeit telefonisch statt.
Ausführliche Informationen unter www.energieberatung-rlp.de. VZ-RLP
|
|
Nachricht vom 10.03.2021 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|